Allgemeine Fahrt- und Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Unsere Allgemeinen Fahrtbedingungen gelten für alle Fahrten auf dem Fahrgastschiff „ Der
Fliegende Holländer“ der VOC Reederei GmbH sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren
Leistungen und Lieferungen durch uns.
Sie gelten nicht für Charterfahrten; insoweit gelten ausschließlich unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (Charterfahrten).
2. Unsere Allgemeinen Fahrtbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von
unseren Fahrtbedingungen abweichende Bedingungen des Fahrgastes erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Fahrtbedingungen
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Fahrtbedingungen
abweichender Bedingungen des Fahrgastes die Lieferung oder Leistung an den Fahrgast
vorbehaltlos ausführen.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und den Fahrgast zwecks Ausführung dieses Vertrages
getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
4. Unsere Allgemeinen Fahrtbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch
gegenüber Unternehmern, juristischen Person des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichem
Sondervermögen, soweit nachstehend nichts anderes gilt.
5. Mit dem Erwerb eines Fahrscheins, dem Unterzeichnen eines Buchungs- oder eines
Personenbeförderungsvertrages erkennt der Fahrgast unsere Allgemeinen Fahrtbedingungen als
verbindlich an.
§ 2 Fahrscheine
1. Fahrscheine sind vor Antritt der Fahrt im Büro , beim unseren Mitarbeitern an Bord oder
Online zu erwerben.
2. Die Fahrscheine beinhalten die Daten der konkreten Fahrt (Bezeichnung der Fahrt, Datum,
Uhrzeit, Abfahrtsort) und sind elektronisch erstellt und gedruckt.
3. Fahrscheine, die ohne Preisnachlass erworben werden, sind bis zum Antritt der Fahrt übertragbar.
4. Fahrscheine sind beim Einsteigen persönlich vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Fahrscheine sind nur gültig am aufgedruckten Fahrtag. Wird bei einer Fahrkartenprüfung kein gültiger Fahrschein vorgelegt, so ist der erforderliche Fahrschein
nachzulösen.
5. Sofern der Fahrschein für mehr als eine Person erworben wurde, hat der Vertragspartner das
Schiff als Erster zu betreten.
6. Sofern der Fahrschein gastronomische Leistungen beinhaltet, kommt für die Leistungen der VOC
Reederei GmbH nur ein Vertrag zu Stande. Hiervon ausgenommen sind solche gastronomische
Leistungen, die fakultativ hinzu gebucht werden können.
7. Gelöste Fahrscheine werden bei nicht angetretener Fahrt nicht erstattet. Bei Reduzierung der
Personenzahl bei Gruppenfahrkarten, die im Vorverkauf erworben wurden, werden keine Fahrgeld - Erstattungen vorgenommen.
Fahrunterbrechung ist dem Fahrgast nicht gestattet.
8. Vorbestellung ist automatisch mit Vorverkauf verbunden.
§ 3 Gutscheine
Gutscheine jeglicher Art gelten für alle von uns im Zeitpunkt der Einlösung angebotenen
Fahrplanleistungen. Für Gutscheine über bestimmte Leistungen kommen die Regelungen zu
gelösten Fahrscheinen entsprechend zur Anwendung. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht
nicht. Eine Verlängerung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.
Für die Einlösung des Gutscheins gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Fristbeginn ist der
Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.
§ 4 Voucher
Mit der Ausstellung eines Vouchers durch einen Dritten kommt kein Vertrag mit der VOC Reederei
GmbH zu Stande. Für von der VOC Reederei GmbH akzeptierte Voucher gelten die Regelungen zu
gelösten Fahrscheinen entsprechend
§ 5 Fahrpreis
1. Der Fahrpreis ergibt sich aus dem bei Vertragsabschluss gültigen Preisverzeichnissen. Die
Preisverzeichnisse sind online auf der Website der VOC Reederei GmbH einsehbar.
2. Ermäßigungen die in der Regel als Prozentabschläge angegeben sind, beziehen sich immer auf
den regulären Fahrpreis abzüglich des angegebenen Prozentsatzes und aufgerundet auf volle 0,10
Euro. Es wird immer nur eine Ermäßigung auf Anfrage gewährt.
3. Sofern nichts anderes angegeben ist verstehen sich die Preise einschließlich aller anfallenden
Gebühren und Abgaben sowie der gültigen Mehrwertsteuer
§ 6 Zahlungsziel
1. Fahrscheine, die im Büro, an Bord oder im Onlineshop erworben werden, sind sofort zur
Zahlung fällig.
2. Fahrscheine, die telefonisch erworben werden, sind innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung der Buchungsbestätigung, spätestens jedoch einen Tag vor dem Fahrttag zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist das Datum der Buchungsbestätigung.
3. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sowie zur Aufrechnung ist der Fahrgast nur
bezüglich bzw. mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, die auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, bleibt der Fahrgast uneingeschränkt berechtigt. Die Aufrechnung bzw. Zurückbehaltung wird mit ihrer schriftlichen Erklärung wirksam.
§ 7 Stornierung durch den Fahrgast
1. Eine Stornierung durch den Fahrgast von dem mit uns geschlossenen Vertrag kann nur in
Schriftform erfolgen.
Als Stornierung gilt die Verringerung der Personenzahl ebenso wie eine Gesamtstornierung der
Buchung.
2. Im Einzelnen gilt folgendes:
Eine Erstattung des Fahrpreises für ausgestellte Fahrscheine erfolgt nicht.
§ 8 Fahrplanänderungen
1. Bei Sturm, Hagel und anderen ungünstigen Witterungsbedingungen sowie bei von uns
unverschuldeten technischen Defekten und bei Wasserstraßen- oder Schleusensperrungen können wir die Fahrt abbrechen oder die Fahrtroute ändern. Veranstaltungen auf unserem Schiff können in diesen Fällen auch auf liegendem Schiff durchgeführt werden.
Erstattungs- und Ermäßigungsansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen; dies gilt auch für
den von uns unverschuldeten Ausfall der Beschallungsanlage (Musik, Stadtbilderklärung).
In all diesen Fällen besteht auch kein Anspruch auf Fahrpreisermäßigung.
2. Den Anordnungen des Schiffsbesatzung und der Schiffsführer, die das Hausrecht für die VOC
Reederei GmbH ausüben ist im Interesse eines geregelten Verkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für den Aufenthalt auf dem Außendeck und die Anweisungen zum Verhalten der Fahrgäste beim Durchfahren von Brücken. Insbesondere bei Fahrten durch den Landwehrkanal und über die innerstädtische Spree bestehen beim Passieren niedriger Brücken erhöhte Sicherheitsvorschriften.
3. Das Rauchen an Bord ist nicht gestattet.
4. Das Ein- und Aussteigen von Fahrgästen in und an Schleusen ist unzulässig.
5. Fahrgäste können von der Schiffsbesatzung von Bord verwiesen werden wenn sie die
allgemeinen Fahrtbedingungen nachhaltig verletzen. Erstattungs- und Entschädigungsansprüche
sind für diese Fälle ausgeschlossen.
6. Die VOC Reederei GmbH behält sich vor, alkoholisierten Personen oder Gruppen mit
überwiegend alkoholisierten Personen von der Fahrt auszuschließen und gegebenenfalls vom Schiff zu verweisen.
§ 9 Rücktritt der VOC Reederei GmbH
1. Wir haben das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn Mindest-Fahrgastzahlen nicht erreicht
werden.
In diesen Fällen erstattet die VOC Reederei GmbH den Fahrpreis. Darüber hinausgehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
2. Wir haben das das Recht ohne weitere Mahnung vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Fahrpreis und ggf. gebuchte Nebenleistungen nicht zum Fälligkeitszeitpunkt bezahlt sind.
§ 10 Haftung
1. Wir haften mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für unsere Verpflichtungen aus dem
Vertrag. Ansprüche des Fahrgastes auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, ferner sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen, und Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten durch uns
beruhen.
Einer Pflichtverletzung durch uns steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an unseren Leistungen auftreten, werden wir bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Fahrgastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Fahrgast ist
verpflichtet, dass ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten. Im übrigen ist der Fahrgast verpflichtet, uns rechtzeitig auf die
Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Störungen oder
Mängel müssen vom Fahrgast unmittelbar bei der Fahrt zur Prüfung gemeldet werden.
2. Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern bzw. den Begleitpersonen. Sie haben
insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord und auf den Steganlagen nicht gefährdet ist.
§ 11 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte (persönliche) Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Fahrgastes auf dem Schiff.
Wir übernehmen für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für
Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Erfüllung vertraglicher
Verpflichtungen durch uns. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung
ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 3 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag
ausdrücklicher Vereinbarung.
2. Zurückgebliebene Gegenstände werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des betreffenden
Fahrgastes nachgesandt. Wir bewahren die Sachen 3 Monate auf; danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Die Kosten der Verwahrung hat der Fahrgast zu tragen. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behalten wir uns nach Ablauf der Frist eine Vernichtung auf Kosten des Fahrgastes vor.
3. Fundsachen sind sofort bei der Schiffsbesatzung zur Weiterleitung an die Stern und
Kreisschiffahrt GmbH abzugeben.
§ 12 Haftung des Fahrgastes für Schäden
Der Fahrgast haftet für alle von ihm verursachten Schäden am Schiff, an Einrichtung, Inventar,
Steganlagen etc.
§ 13 Sonstiges
1. Nicht transportiert werden feuergefährliche, explosive, ätzende sowie übel riechende Stoffe.
2. Fahrräder werden nicht befördert.
3. Die Mitnahme von Rollstühlen ist gestattet. Eine Garantie für die Mitnahme wird allerdings nur
bei Vorausbuchung gewährt.
4. Die Mitnahme von Haustieren ist ausgeschlossen.
Die Mitnahme von sogenannten Schoßhunden (bis 5 kg) ist zulässig. Voraussetzung ist, dass das
Schiff nicht vollständig ausgebucht ist und der Hund sich ruhig verhält.
Die Mitnahme von größeren Hunden (über 5 kg) ist regelmäßig ausgeschlossen. Hunde sind an
Bord kurz an der Leine zu halten.
Blindenhunde als Begleithunde können generell und kostenfrei mitgeführt werden.
5. Die private Benutzung von Musikinstrumenten sowie Tonwiedergabegeräten ist an Bord nicht
gestattet.
6. Das Mitbringen und der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken an Bord der Schiffe
ist strikt untersagt. Die VOC Reederei GmbH behält sich das Recht auf Kontrollen vor.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Änderungen oder
Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der
Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Fahrgast sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der VOC Reederei GmbH.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der VOC Reederei
GmbH. Das gleiche gilt, sofern der Fahrgast die Voraussetzungen des § 38 Abs.2 ZPO erfüllt und
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder
nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien verpflichten sind, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt und wirksam ist.